Die Neukundengewinnung im rechtlichen Rahmen

6 Tipps zur Neukundengewinnung unter Berücksichtigung des Telekommunikationsgesetzes § 107 TKG

Telefonmarketing ist für viele ein wichtiger Bestandteil der Neukundengewinnung. Nicht nur Start-up’s stehen vor der Frage, wie man Kunden gewinnen kann ohne dabei gegen das Telekommunikationsgesetz zu verstoßen.

Das Telekommunikationsgesetz (§107 TKG) besagt zusammengefasst, dass jegliche Anrufe, Telefaxe oder elektronische Post (z.B. Emails, SMS, etc.) ohne Zustimmung des Empfängers (B2C und B2B) verboten sind.

Achtung: Bereits das Einholen der Zustimmung per Telefon, Fax oder elektrischer Post für nachfolgende Kontakte, ist rein rechtlich unzulässig. Genau genommen, dürfte man zwar eine Briefaussendung per Post machen, dieser jedoch nicht nachtelefonieren. Der Empfänger müsste sich aktiv selber zurückmelden um den Kontaktaufbau so von sich aus zu starten. Das bedeutet, der Erfolg einer solchen Aktion ist sicher, trotz Ansiedelung eines top Produktes oder Angebots, im unteren, einstelligen Prozentbereich.

Auf keinen Fall sollte bei einer Kontaktaufnahme per Telefon, die Rufnummer unterdrückt werden. Damit Ihre Kunden Sie auch zurückrufen können, nachdem Sie die Kontakterlaubnis haben!

Bei Verwaltungsübertretung unerbetener Anrufe zu Werbezwecken, ist jedenfalls mit einer Geldstrafe von bis zu Euro 58.000,- zu rechnen. Zuständig ist das jeweilige Fernmeldebüro, dieses legt das Strafmaß fest.

Wie komme ich nun zu Neukunden, ohne mich im Graubereich des TKG zu bewegen?

  • Postaussendungen / Serienbriefe
  • Social Media Marketing (LinkedIn, Facebook, Twitter, Xing etc.)
  • Website für Mobilgeräte optimieren (> 50% der Zugriffe über Facebook etc. kommen von Mobilgeräten)
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) – unsere Erfahrungen diesbezüglich
  • Suchmaschinenwerbung (z.B. Google AdWords)
  • Messen besuchen (Visitenkarten geben lassen oder auf Listen eintragen lassen, damit man nachtelefonieren kann)
Neukunden Telekommunikationsgesetz

Quelle: WKO Vortrag von RTR Telekommunikationsgesetz

Sollten Sie mehr über Email Marketing oder Serienbriefe erfahren wollen, können Sie gerne hier nachlesen. Bei Fragen, Interesse an unserem Telefonservice oder sonstigen Anliegen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

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