Ab wann kann die DENIC Ihre Domain kündigen?

Aktuell werden viele Unternehmen mit .de Domains von Ihren Domainprovidern betreffend der DENIC whois Abfrage angeschrieben. Von diesem Schreiben sind Unternehmen betroffen, die keinen eigenen Sitz in Deutschland oder keinen Zustellungsberechtigen in Deutschland haben. Nähere Informationen zu der DENIC beziehungsweise des Grundes für eine berechtigte Kündigung Ihrer Domain finden Sie in den folgenden Absätzen.

Was und wer ist überhaupt die DENIC?

Sie ist die Registrierungsstelle der .de-Domains.

Weshalb verlangt man die Nennung eines Zustellungsberechtigten von Ihnen?

Die DENIC kann die Nennung eines Zustellungsberechtigten verlangen, wenn eine Person einen Antrag stellt, der die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Dispute-Eintrags erfüllt. Ein Dispute-Eintrag muss zwei Kriterien erfüllen. Einerseits wurde ein Marken oder Namensrechte durch eine .de-Domain verletzt. Andrerseits will man den Domain-Inhaber nicht nur zur Freigabe der Domain bringen, sondern sie auch gleich selbst bekommen. In der Aufforderung, die die DENIC per E-Mail an Sie richten kann, wird die Person genannt, welche die Zustellung an Ihren Zustellungsbevollmächtigten veranlassen will.

Wann wird Ihre Domain gekündigt?

Die DENIC kann den Vertrag nur aus folgenden wichtigen Gründen kündigen, wenn:

  • die gegenüber DENIC angegebenen Daten des Domaininhabers oder des benannten Zustellungsbevollmächtigten falsch sind
  • die Identität des Domaininhabers oder des benannten Zustellungsbevollmächtigten aus den angegebenen Daten nicht festgestellt werden kann
  • der Domaininhaber keine Adresse in Deutschland hat. Und die von einem Dritten veranlasste förmliche Zustellung an den benannten Zustellungsbevollmächtigten bei zwei aufeinander folgenden Versuchen gescheitert ist.
  • der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat und den Zustellungsbevollmächtigten auch nach Mahnung und Fristsetzung nicht oder nicht fristgerecht benennt.
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